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Zugangsvoraussetzung zum Lehrgang

Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder gleichwertige Grundausbildung idealerweise in einem tiernahen Beruf (z.B. Tierpfleger/in, Tiermedizinische Praxisassistent/in, Pferdefachfrau, Wildhüter, Polizist/in u.ä.) und/oder mehrjährige berufliche oder vergleichbare ehrenamtliche Tätigkeit im Tierschutz

oder

Universitärer oder Fachhochschulabschluss in den Fächern: Biologie/Zoologie, Veterinärmedizin, Agronomie, Recht, Life science und mindestens 1 Jahr berufliche oder vergleichbare ehrenamtliche Tätigkeit im Tierschutz

oder

Sur Dossier. Über die Zulassung von KandidatInnen, welche die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen, entscheidet die Prüfungskommission.

 

Für die Teilnahme am Lehrgang besteht zudem eine aktuelle Tätigkeit im Tierschutz (beruflich oder ehrenamtlich oder im Rahmen eines Praktikums) beziehungsweise ist während der Ausbildung vorgesehen.

Lebenslauf und Tätigkeiten im Tierschutzbereich sind bei der Anmeldung auszuweisen.


Arbeitsgebiete

Fachpersonen Tierschutz sind in allen Bereichen tätig, in denen Menschen Tiere halten, mit ihnen umgehen, sie privat oder beruflich nutzen, in der Lehre und Forschung beschäftigt oder Mitglieder von Behörden sind. Die Fachpersonen bemühen sich um Verbesserungen der Mensch-Tier-Beziehung. Sie fördern einen respektvollen Umgang mit Tieren, befassen sich mit Lücken in der Tierschutzgesetzgebung und im Vollzug sowie mit Fragen der artgerechten Tierhaltung und Tiernutzung.

Die Fachpersonen arbeiten zum Beispiel in Tierschutzorganisationen, auf Fachstellen, in Behörden und Kommissionen, an Universitäten, in der Tierpflege, in Tierheimen oder als Selbstständige im Auftrag von Privaten.