Sachkundenachweis Fledermaus-Notpflege
Gemäss Tierschutzverordnung braucht die Pflege von Fledermäusen eine Bewilligung des jeweiligen kantonalen Veterinäramtes. Personen, welche bewilligungspflichtige Wildtiere halten, brauchen eine Ausbildung. Die Grundausbildung Fachperson Fledermaus-Notpflege vermittelt im Rahmen eines Sachkundenachweises das notwenige theoretische Wissen und praktische Können, um Fledermaus-Findlinge nach möglichst kurzer und optimaler Pflege wieder überlebenstüchtig zurück in die Natur zu entlassen.
Die Ausbildung richtet sich klar an Personen, welche sich ehrenamtlich engagieren, indem sie zu Hause notbedürftige Fledermäuse aufnehmen. Diese dezentralen Pflegestationen werden von der zentralen Notpflegestation fachlich unterstützt. Fledermaus-Findlinge werden via Fledermaus-Nottelefon den einzelnen Stationen zugeteilt.
Ort: Stiftung für Fledermausschutz, Zürich
Voraussetzung: Bestandener «Grundkurs Fledermäuse» sowie abgeschlossene Tollwut-Impfung. Für den Kurs wird ein Unkostenbeitrag von 100.- pro Teilnehmer erhoben.
Details und Daten findet man auf der Webseite der Stiftung Fledermausschutz